Ziel des Ausschusses Recht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) ist die Harmonisierung des Vollzugs; seine Beratungen dienen dazu, eine möglichst einheitliche Auslegung und Anwendung des Gentechnikrechtes in den Ländern zu unterstützen. Neben der Erörterung praktischer Rechtsfragen durch Auslegung des Gentechnikgesetzes sowie dessen Verordnungen soll bei Vollzugsproblemen möglicher Änderungsbedarf der geltenden Rechtslage festgestellt und auf dessen Umsetzung hingewirkt werden.
Im Ausschuss Recht arbeiten die mit dem Gentechnikrecht befassten Juristinnen und Juristen der Länder stimmberechtigt sowie der verschiedenen Bundesbehörden beratend mit.
Die Geschäftsordnung der LAG findet auch entsprechende Anwendung auf den Ausschuss Recht. Der Ausschuss Recht berichtet der LAG regelmäßig und anlassbezogen den anderen Ausschüssen.